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Wann ist der Saunabesuch verboten !
So sinnvoll die Sauna zur Erlangung der Gesundheit bei den Behandlung zahl-
reicher Kranker angezeigt ist, so ist trotzdem auf einige individuelle Situa-
tionen und Erkrankungen hinzuweisen, 
bei denen der Saunabesuch verboten 
ist. Dies trifft auf alle akuten Erkrank-
ungen zu, die mit Fieber verbunden sind. 
Ferner bei Entzündungszuständen der Haut, Gelenke und inneren Organe und 
immer dann, wenn man sich aus irgendwelchen Gründen ausgesprochen schlecht fühlt oder unklare Schmerz- zustände hat. Dies bedeutet, daß immer dann, wenn man auch normalerweise 
das Bett hüten müßte, die Sauna gemieden werden sollte.

Dazu gehören im besonderen:

-     alle Infektionskrankheiten,
-     septische Infekte,
-     akute Virusinfektionen, 
-     speziell Grippe,
-     akute entzündliche Erkrankungen 
      innerer Organe, z. B. der Leber, 
      Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, 

      Niere und Eierstöcke,
-     akute und nicht ausgeheilte 
      Lungentuberkulose,
-     entzündliche Zustände des Herzens 
      (Endokarditis, Myokarditis, 
      Perikarditis),
-     akute Stadien des Herzinfarktes,
      Dekompensationszustände von 
      Herz-Kreislauf,
-     Bluthochdruck über 200 mm Hg 
      systolisch und 130 mm Hg 
      diastolisch, besonders auch mit 
      starker Nierenbeteiligung,
-     Anfallerkrankungen, wie Epilepsie,
-     Zustand nach Schlaganfall innerhalb 
      den ersten 3 Monate,
-     Venenentzündung,
      schwere vegetativ nervöse Störungen 
      mit hochgradiger Kreislauflabilität,
-     entzündliche und passive 
      Hautkrankheiten, Ekzeme.
 

Im Zweifelsfalle sollte immer ein saunakundiger Arzt konsultiert werden !
 
 

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